Das Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) informiert:

 

 

 

Entscheidungen für den weiteren Schul- und Testbetrieb in den Schulen des Landes
Nordrhein-Westfalen:

1. Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben. Wir hatten diese erweiterte Testpflicht nach den Weihnachtsferien eingeführt, um den Gefahren der Omikron-Welle besser begegnen zu können. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung ist dies nicht länger nötig. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

Testungen von Lehrkräften und weiteren Beschäftigten

Auch die Pflicht zur (häuslichen) Durchführung von wöchentlich drei Antigen-Selbsttests für Lehrkräfte sowie weitere Beschäftigte, die immunisiert sind, fällt damit weg. Unberührt davon bleibt die im Bundes-Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung aller nicht immunisierten Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten, an Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder alternativ den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen.

2. Änderung des Testverfahrens an Grundschulen

Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt. Wir haben daher Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden. Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die Umstellung von dem zweimal wöchentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests geht mit einer Erhöhung der Testhäufigkeit einher. Ihre Bestellmengen bitte ich Sie entsprechend anzupassen bzw. zu erhöhen.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen - wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

 


Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle
über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Grundschulen an die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern verteilt. Über den genauen Ablauf werden die Grundschulen zeitnah und gesondert mittels mehrsprachiger Schriftsätze informiert. Ein Formular für die elterliche Versicherung der ordnungsgemäßen Testung wird im Bildungsportal zum Download bereitgestellt.

Im Interesse einer Entlastung der Grundschulen, vor dem Hintergrund begrenzter PCR-Testkapazitäten und anlässlich der neuen Bundestestverordnung ist das neue Testverfahren an den Grundschulen zielführend. Durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken ist ein wirksamer Basisschutz weiterhin gewährleistet. Dieser gilt vor allem auch für die Lehrkräfte, die zu über 95 Prozent über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Insgesamt kann der Präsenzunterricht mit diesen Maßnahmen verantwortungsvoll aufrechterhalten und weitere negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abgewendet werden.